Salon- und Betreuungsbedingungen
Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Aufenthalt Ihres Tieres bei Tierpflege Am Spiek folgende Regeln für einen entspannten und reibungslosen Ablauf:
1. Bring- und Abholzeiten
- Pünktlichkeit: Bitte bringen Sie Ihr Tier pünktlich zum vereinbarten Termin. Verspätungen von mehr als 15 Minuten können dazu führen, dass der Termin aus organisatorischen Gründen gekürzt oder abgesagt werden muss, um Wartezeiten für nachfolgende Kunden zu vermeiden.
- Abholung: Bitte holen Sie Ihr Tier zum vereinbarten Abholzeitpunkt nach der Pflege bzw. nach Ende der Pensionsbetreuung wieder ab. Sollte sich die Abholung unvorhergesehen verzögern, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich telefonisch oder per WhatsApp.
2. Zustand des Tieres & Gesundheit
- Auslauf vor dem Termin: Bitte geben Sie Ihrem Hund unmittelbar vor dem Salonbesuch die Möglichkeit, sich ausreichend zu lösen (Gassi gehen). Ein Pflegeaufenthalt mit voller Blase oder vollem Darm ist für das Tier enorm stressig und unangenehm.
- Pflegezustand & Filz: Starke Verfilzungen erfordern einen erheblichen Mehraufwand und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet. Sollte zum Wohl des Tieres (im Sinne des Tierschutzes) nur noch eine schmerzfreie Scherkopf-Schur möglich sein, besprechen wir dies vorab offen mit Ihnen.
- Gesundheit & Läufigkeit: Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Ihre Hündin läufig ist oder Ihr Tier an chronischen Erkrankungen (z. B. Herzproblemen, Gelenkbeschwerden, Epilepsie) leidet, damit wir die Behandlung schonend daran anpassen können. Für bereits bestehende gesundheitliche/hautbedingte Probleme übernimmt die „Tierpflege Am Spiek“ keine Haftung.
3. Sicherheit im Salon
- Leinenpflicht: Auf dem gesamten Außengelände sowie beim Betreten des Salons sind alle Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
- Verhaltensauffälligkeiten: Sollte Ihr Tier zu starkem Stress, Aggressionen oder Schnappen neigen, muss uns dies zwingend vor Beginn der Pflege mitgeteilt werden. Zum Schutz von Mensch und Tier behalten wir uns vor, situativ einen geeigneten Beißkorb einzusetzen oder die Behandlung abzubrechen.
4. Besondere Bedingungen für die Kleintierpension
- Gesundheits- und Impfschutz: Für die Aufnahme in unserer Kleintierpension ist der Nachweis eines aktuellen, artgerechten Impfschutzes sowie die Parasitenfreiheit des Tieres Voraussetzung.
- Gewohntes Futter: Um Verdauungsprobleme durch Futterumstellungen während des Aufenthalts zu vermeiden, ist das gewohnte Futter vom Tierhalter in ausreichender Menge für den gesamten Betreuungszeitraum mitzubringen.
